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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert Oktober 2022

Folgend finden Sie die Nutzungsbedingungen der Loxonet GmbH.

 

1. Geltungsbereich

 

  • 1.1 Die Loxonet GmbH („Loxonet“) bietet auf der Internetseite loxonet.com („Website“) ein web-basiertes Social Intranet bzw. eine Mitarbeiter-App („Software“) für Unternehmen an, die insbesondere der Erleichterung/Verbesserung der internen Unternehmenskommunikation dient.

 

  • 1.2 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunden“). Mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB begründet Loxonet im Zusammenhang mit dem Angebot der Software keine Geschäftsbeziehungen.

 

  • 1.3 Entgegenstehende, zusätzlich oder von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Loxonet hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Loxonet eine Bestellung des Kunden in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.

 

  • 1.4 Dessen ungeachtet haben im Einzelfall getroffene, von diesen AGB abweichende, individuelle Vereinbarungen Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, eine schriftliche Vereinbarung maßgeblich.

 

  • 1.5 Rechte, die Loxonet nach den gesetzlichen Vorschriften über diese AGB hinauszustehen, bleiben unberührt.

 

 

2. Vertragsschluss zwischen dem Kunden und Loxonet, Testzeitraum

 

  • 2.1 Das auf der Website bereitgestellte Angebot, die dort beschriebene web-basierte Software zu nutzen, stellt kein verbindliches Angebot von Loxonet dar.

 

  • 2.2 Die Nutzung der Software setzt die Erstellung eines Kundenkontos („Account“) voraus. Für die Erstellung des Accounts muss der Kunde die erforderlichen Daten angeben und ein Passwort wählen. Durch Bestätigung der Anlegung des Accounts gibt der Kunde zunächst ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die kostenfreie Nutzung der Software für Testzwecke ab, an das er für einen Zeitraum von sieben Tage gebunden ist. Dieses Angebot kann Loxonet in diesem Zeitraum mit der Einrichtung und Gewährung des Zugangs zum Account oder dem Versand einer Mitteilung (per Post oder per elektronischer Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse), die die Zugangsdaten für den eingerichteten Account enthält, annehmen.

 

  • 2.3 Durch den Abschluss eines Vertrags zur kostenfreien Nutzung gemäß Ziffer 2.2 räumt Loxonet dem Kunden das einfache, d.h. nicht-ausschließliche, Recht ein, die Software ab Zugangsgewährung durch Loxonet für einen sieben-tägigen Zeitraum ausschließlich zu Testzwecken zu nutzen („Testzeitraum“). Jedem Kunden steht ein Testzeitraum nur einmalig zu. Auf eine entsprechende Anfrage des Kunden kann Loxonet den Testzeitraum nach freiem Ermessen verlängern. Nach Ablauf des Testzeitraums wird Loxonet den Account des Kunden sperren. Eine automatische Umstellung in einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgt nicht. Während des Testzeitraums erbringt Loxonet keinen Support.

 

  • 2.4 Nach Ablauf des Testzeitraums kann der Kunde einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software abschließen. Loxonet erstellt auf Anfrage ein entsprechendes Angebot in Schrift- oder Textform, an das Loxonet für den im Angebot individuell angegebenen Zeitraum gebunden ist. Der Vertragsschluss erfolgt durch fristgerechte Annahme des Angebots durch den Kunden (es gelten die §§ 145 ff. BGB).

 

 

3. Leistungen

 

  • 3.1 Loxonet stellt dem Kunden gemäß Vertrag für die Vertragslaufzeit im Rahmen der Regelung zur Verfügbarkeit (Ziffer 4) den Zugang zu der Software als sog. Software-as-a-Service („SaaS“) zur Verfügung, räumt dem Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte nach Ziffer 6 ein, erbringt Support und führt die erforderlichen Wartungsarbeiten durch, um die Software in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

 

  • 3.2 Loxonet ist eine interaktive Informations- und Austauschplattform für Mitarbeitende oder Angehörige eines Unternehmens, welche dem Kunden hilft Mitarbeitende aktiv in die Unternehmenskommunikation einzubinden. Mitarbeitenden wird mit Hilfe eines eigenen Accounts der Zugang zur Plattform bereitgestellt. Die Plattform wird als Software-as-a-Service Lösung bereitgestellt und ist auf den Servern der Deutschen Telekom (Standort Magdeburg) installiert. Der Zugang zur Plattform erfolgt über internetfähige Endgeräte per Browser oder iOS/Android App. Für die Nutzung ist eine Internetverbindung erforderlich, diese ist nicht Bestandteil der Leistung von Loxo

 

  • 3.2.1 Social Intranet. Das Loxonet Social Intranet („Plattform“) ist eine webbasierte Intranet-Software, welche es Mitarbeitenden ermöglicht sich auf einer gemeinschaftlichen Plattform anzumelden und sich darüber an der Unternehmenskommunikation zu beteiligen. Die passwortgeschützte Plattform wird über eine, wenn gewünscht vom Kunden festzulegende, URL bereitgestellt. Die Basis-Module des Social Intranet sind die Administration („Adminpanel“), die Nutzerverwaltung und das Dashboard. Innerhalb der Plattform befindet sich ein interner Marktplatz („Marktplatz“), welcher die Möglichkeit bietet weitere Funktionen hinzuzuschalten bzw. für die Nutzung zu aktivieren. Die Leistungsbeschreibung der einzelnen Funktionalitäten lässt sich dem Marktplatz entnehmen. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang können im Angebot über die kostenpflichtige Nutzung der Software definiert werden. Das Social Intranet stellt die Grundlage für die die Mitarbeiter-App gem. 3.2.2. und die Whitelabel-Version gem. 3.2.3. dar.

 

  • 3.2.2 Mitarbeiter-App. Die Mitarbeiter-App setzt eine voll funktionsfähige Plattform gem. 3.2.1. voraus. Die Mitarbeiter-App erweitert die Webversion um einen mobilen Zugangspunkt. Loxonet verfügt über drei Technologien die Mitarbeiter-App auf mobilen Endgeräten bereitzustellen: (i) die AppStore App aus dem öffentlichen Apple AppStore, geeignet für iOS Geräte (ii) die Android PlayStore App aus dem Google PlayStore, für Android-kompatible Smartphones optimiert (iii) die Browser-App, auch PWA-App genannt, für sämtliche mobile Endgeräte, inklusive Tablets, mit Push-Unterstützung.

 

  • 3.2.3 Whitelabel-Version. Die Whitelabel-Version setzt eine voll funktionsfähige Plattform gem. 3.2.1 voraus. Die Whitelabel-Version kann in zwei Varianten bereitgestellt werden, welche sich nach Wunsch kombinieren lassen: (i) eine Whitelabel-Plattform, welche im Copyright den Namen des Auftraggebers enthält und in welcher sich der Support-Chat ausschalten und in einzelnen Fällen gegen einen eigenen Chat ersetzen lässt sowie (ii) eine Whitelabel-Mitarbeiter-App welche im Google PlayStore und Apple AppStore mit eigens gewähltem App-Namen und App-Logo veröffentlicht wird. Die Android Whitelabel-Mitarbeiter-App wird regulär im Android PlayStore unter dem Entwickler-Account von Loxonet veröffentlicht. Die Whitelabel iOS AppStore App wird verborgen bereitgestellt, hierzu wird jedem Nutzer ein individueller Downloadlink über die Plattform bereitgestellt. Alternativ kann die Whitelabel-Mitarbeiter-App auch über einen unternehmenseigenen Apple Developer Account, sichtbar im AppStore, bereitgestellt werden. Die Einrichtung und Kosten für den Developer-Account hat der Kunde selbst zu tragen.

 

  • 3.2.4 Einrichtung. Die Einrichtung der Plattform wird vom Kunden selbst vorgenommen. Hierzu wird dem Kunden eine ausführliche Dokumentation gem. 3.2.6. bereitgestellt. Ferner steht dem Kunden zur Einrichtung der Support gem. §4 bereit.

 

  • 3.2.5 Individuelle Anpassung. Loxonet schuldet keine individuellen Anpassungen der Plattform nach Kundenwunsch. Sind individuelle Anpassung gewünscht, so müssen sie schriftlich vereinbart werden. Diese sind dann gesondert zu vergüten.

 

  • 3.2.6 Dokumentation. Loxonet stellt unter https://loxonet.com/help-center eine ausführliche Dokumentation zur Administration und Nutzung des Produkts bereit

 

  • 3.3 Der Leistungsumfang der gebuchten Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung gem. 3.2. sowie aus dem Angebot. Loxonet kann die Software im zumutbaren Umfang jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen, zur Verbesserung der IT-Sicherheit oder aufgrund wesentlicher Änderungen von Leistungen oder Vertragskonditionen von Drittanbietern (z.B. bei Integrationen) oder Nachunternehmen (z.B. bei zusätzlichen Funktionalitäten) anpassen. Loxonet wird dabei die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und den Kunden mit angemessener Frist vor Inkrafttreten der Änderungen per E-Mail informieren. Weitere Leistungen (z.B. persönliche Einführung vor Ort) sind nicht Gegenstand eines Vertrags über die (kostenpflichtige) Nutzung der Software. Loxonet ist bereit, solche weiteren Leistungen kostenpflichtig zu erbringen.

 

  • 3.4 Die vertraglich vereinbarten Funktionalitäten, deren Nutzungsumfang nicht beschränkt ist, dürfen nur in angemessenem Umfang genutzt werden („Fair Use“), insbesondere um die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der Bereitstellung für alle Kunden zu gewährleisten. Im Zweifel liegt eine unangemessene Nutzung vor, wenn der Kunden über die Software eine unangemessen hohe (d.h. nicht im Verhältnis zur Anzahl seiner von der Software verwalteten Mitarbeiter stehend) Anzahl an E-Mails versendet oder den vereinbarten Speicherplatz um das 2,5-fache überschreitet. Unangemessen ist auch eine wesensfremde Nutzung, die z.B. vorliegen kann, wenn der Kunde zusätzliche Funktionalitäten nicht bestimmungsgemäß, d.h. nicht im Sinne der mit der Funktionalität der Software verfolgten Zielsetzung, nutzt. Loxonet behält sich bei einem Verstoß des Kunden gegen diese Fair Use Regelung vor, nach erfolgloser Aufforderung des Kunden, die entsprechenden Verstöße einzustellen, bei erneuten oder fortgesetzten Verstößen gegen diese Fair Use Regelung die Verwendung der zusätzlichen Funktionalität durch den Kunden einzuschränken.

 

  • 3.5 Die Software ermöglicht den Austausch von Daten mit Systemen von Drittanbietern („Drittsystem“) über Schnittstellen („Integrations“). Innerhalb der Software findet sich eine Übersicht und Beschreibung aller verfügbaren Funktionen, wobei ihre Verfügbarkeit für den Kunden von der vereinbarten Anzahl und ggf. Add-ons abhängen kann. Loxonet behält sich vor, das Angebot an Integrationen zu ändern, insbesondere wenn der Drittanbieter die Integration anpasst oder einstellt. Soweit Integrationen nicht als solche von Loxonet gekennzeichnet sind („Loxonet-Integration“), handelt es sich um Integrationen, die von Drittanbietern bereitgestellt und allein von diesen verantwortet werden („Partner-Integration“). Der Leistungsumfang und die für die Einrichtung notwendigen Schritte ergeben sich aus der Website und für Partner-Integrationen vorrangig aus der Beschreibung des Drittanbieters. Funktionen dürfen nur zum bestimmungsgemäßen Datenaustausch mit den explizit vorgesehenen Drittsystem genutzt werden.

 

  • 3.6 Partner-Integrationen sind keine Leistungen von Loxonet. Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Preise, Laufzeit und sonstige Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Partner-Integrationen, einschließlich Support, richten sich nach den vertraglichen Bestimmungen zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter. Loxonet übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Partner-Integrationen. Um eine Integration nutzen zu können, muss der Kunde zur Nutzung des anzubindenden Drittsystems berechtigt sein. Für den Betrieb des Drittsystems, einschließlich dessen Verfügbarkeit, ist im Verhältnis zwischen den Parteien der Kunde verantwortlich.

 

  • 3.7 Eine Veränderung des Leistungsumfangs kann durch den Kunden grundsätzlich jederzeit angefragt werden. Ein kundenseitiges Anrecht auf Änderung des Leistungsumfangs besteht jedoch während der Vertragslaufzeit nicht, es sei denn dieses ist vertraglich vereinbart. Die durch einen Wechsel resultierende Vergütung bestimmt sich, sofern vereinbart nach dem Vertrag, sonst nach den Regelungen in Ziffern 7.6 dieser AGB.

 

 

4. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen; Support

 

  • 4.1 Loxonet gewährleistet eine 99,00%-ige Verfügbarkeit der als SaaS zur Verfügung gestellten Software im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server, auf dem die Software gehostet wird, aufgrund von technischen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Loxonet liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist. Ebenfalls ausgenommen sind geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9:00 bis 18:00 Uhr unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage in der Freien und Hansestadt Hamburg – „Geschäftszeiten“) liegen, oder die gemäß Ziffer 4.2 vorab angekündigt wurden.

 

  • 4.2 Loxonet ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der Geschäftszeiten getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer voraussichtlichen Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der Geschäftszeiten führen wird, wird Loxonet dem Kunden diese Wartungsarbeit per E-Mail mindestens 24 Stunden vor ihrer Durchführung ankündigen. Auf entsprechenden Kundenwunsch wird Loxonet nach eigenem Ermessen prüfen, ob es für Loxonet unter technischen und wirtschaftlichen Aspekten vertretbar ist, die geplante Wartungsarbeit zu verschieben. Loxonet wird dem Kunden die Entscheidung kurzfristig per E-Mail oder mündlich mitteilen.

 

  • 4.3 Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Loxonet wird sich bemühen bei Meldungen von Störungen der Systemverfügbarkeit, die zu einem Totalausfall der Software führen und die innerhalb der Supportzeiten (Montag bis Donnerstag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr und Freitag zwischen 9:00 und 17:00 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Feiertage in der Freien und Hansestadt Hamburg – „Supportzeiten“) eingehen, eine Reaktionszeit für den Beginn der Entstörung von vier Stunden sicherzustellen. Bei leichteren Fehlern, die nicht zu einem Totalausfall der Software führen und während des laufenden Betriebs auftreten, wird Loxonet sich bemühen, nicht später als einen Arbeitstag nach dem Eingang der Störmeldung zu reagieren.

 

  • 4.4 Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Arbeitstag. Verzögerungen der Entstörung, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite oder verspätete Meldung der Störung), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

 

 

5. Mitwirkungsleistungen des Kunden

 

  • 5.1 Bei den nachfolgenden Mitwirkungsleistungen handelt es sich um Hauptleistungspflichten des Kunden.

 

  • 5.2 Der Kunde ist dazu verpflichtet, während des Testzeitraums die Funktionalitäten und die generelle Beschaffenheit der Software zu überprüfen und etwaige Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit gegenüber Loxonet vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software anzuzeigen.

 

  • 5.3 Der Kunde ist verpflichtet, einen qualifizierten Ansprechpartner und einen Stellvertreter zur Verfügung zu stellen, der berechtigt ist, alle notwendigen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen des Ansprechpartners (nebst Stellvertreter) unverzüglich per Email an info@loxonet.com unter Angabe der Kundennummer mitzuteilen.

 

  • 5.4 Für die mit der Software verarbeiteten Inhalte und Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, die Software nur vertragsgemäß und im Rahmen der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen und bei der Nutzung keine Rechte Dritter zu verletzen. Der Kunde wird Loxonet unverzüglich, möglichst schriftlich, mindestens jedoch in Textform, informieren über:

 

  • a) den Missbrauch oder den Verdacht des Missbrauchs der vertraglich vereinbarten Leistung;

 

  • b) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die Einhaltung des Datenschutzes oder der Datensicherheit, die im Rahmen der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung auftritt;

 

  • c) eine Gefahr oder den Verdacht einer Gefahr für die von Loxonet erbrachten Leistungen, z.B. durch Verlust von Zugangsdaten oder Hacker-Angriff. 


 

Bei vertragswidriger oder unrechtmäßiger Nutzung der Software durch den Kunden kann Loxonet den Zugang zur Software nach dem Angemessenheitsgrundsatz vorübergehend einschränken oder ganz aussetzen, insbesondere, wenn dies zur Schadensabwehr erfolgt, wenn sich die unrechtmäßige Nutzung nachteilig auf den Cloud Service, auf andere Kunden von Loxonet oder Rechte Dritter auswirken könnte. Loxonet benachrichtigt den Kunden per E-Mail unverzüglich über eine solche Beschränkung oder Aussetzung, wenn sachgerecht, vorab. Der vorstehende Abschnitt gilt entsprechend für die Sperrung von Schnittstellen (APIs), die Loxonet dem Kunden zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung stellt.

 

  • 5.5 Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Nutzung der Software selbst sicherzustellen, ohne deren Erfüllung es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste von Loxonet kommen kann, für die Loxonet nicht verantwortlich ist:

 

  • a) Der Kunden ist dafür verantwortlich, eine Anbindung an das Internet mit ausreichend Bandbreite und Latenz sicherzustellen.

 

  • b) Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Loxonet wird der Kunde die Browsertypen Google Chrome oder Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version verwenden. Zudem muss in den Browsereinstellungen die Verwendung von Cookies erlaubt sein.

 

  • c) Der Kunde ist dafür verantwortlich, innerhalb der eigenen Organisation und für seine Mitarbeiter dem aktuellen Stand der Technik entsprechende IT Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören unter anderem die Installation und regelmäßige Aktualisierung einer gängigen Antivirus-Software auf Laptops, Computern oder sonstigen mobilen Endgeräten der Mitarbeiter des Kunden, die Sicherstellung der Vergabe und regelmäßigen Aktualisierung von sicheren Passwörtern nach Maßgabe des BSI IT Grundschutz oder anderer äquivalenter, anerkannter Sicherheitsstandards für den Loxonet Account sowie für die Laptops, Computer oder sonstige mobile Endgeräte der Mitarbeiter bzw. Einsatz entsprechender Mechanismen wie 2-Faktor-Authentifizierung, automatische Inaktivitätssperre, Firewall etc.

 

  • d) Der Kunde ist ferner verpflichtet, für die Geheimhaltung der seinen Nutzern zugeordneten Identifikations- und Authentifizierungsdaten sowie von Zugangsdaten für Schnittstellen, das heißt auch beispielsweise das organisatorische und ggf. technische Verbot der Weitergabe von Passwörtern sowie das Verbot der Nutzung von sogenannten „Shared Accounts“, Sorge zu tragen. Das Verbot der Nutzung von „Shared Accounts“ bezieht sich dabei auf den Loxonet Account. e) Darüber hinaus hat der Kunde für die Sicherheit der verwendeten Internetverbindung Sorge zu tragen, das heißt insbesondere auch die Nutzung von firmeneigenen statt öffentlichen Virtual Private Networks (VPN) zu prüfen sowie die Nutzung von VPN-Verbindungen in öffentlichen Netzwerken sicherzustellen.

 

  • 5.6 Der Kunde ist für die fachliche Einrichtung und Administration des Accounts selbst verantwortlich. Dies gilt unabhängig davon, ob Loxonet den Kunden bei der Einrichtung des Accounts, in welcher Form auch immer, unterstützt. Hierzu zählen insbesondere:

 

  • a) die Migration von Daten, Konfiguration von Prozessen und Produkten;

 

  • b) die fachliche Einrichtung von Integrations im Loxonet Account und im Drittsystem z.B. die Festlegung, ob bestimmte Datenfelder übertragen werden sollen und wie kundenspezifische Werte aus Feldern mit Mehrfachauswahl zuzuordnen sind;

 

  • c) die Prüfung der Richtigkeit der Funktion der Integration anhand von Testfällen (z.B. betreffend die Textlänge von Freitextfeldern) vor Produktivnutzung;

 

  • d) die technische Anbindung von Schnittstellen auf Seiten des Kunden nach der Spezifikation für ein- und ausgehende Daten, einschließlich der Eingabe von API-Schlüsseln und der Aktivierung von Schnittstellen im Drittsystem;

 

  • e) das Anlegen von Benutzern und Rollen und das Zuweisen von Zugängen zum Account.

 

 

6. Rechteeinräumung bei entgeltlicher Leistungserbringung

 

  • 6.1 Alle Rechte an der Software - insbesondere das Urheberrecht und sonstige gewerblichen Schutzrechte - liegen ausschließlich bei Loxonet. Loxonet räumt dem Kunden bei Abschluss eines Vertrags nach Ablauf des Testzeitraums ein Einfaches (d.h. nicht-ausschließliches), nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der vom Kunden gebuchten Software für interne Unternehmenszwecke des Kunden ein. Das Nutzungsrecht gestattet es dem Kunden die Software zu nutzen, insbesondere die Software und die Schnittstellen der Softwareanwendungen (API) im vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang zu konfigurieren und zu nutzen. Soweit Loxonet neue Versionen der Software während der Laufzeit dieses Vertrages bereitstellt, gilt die Lizenzeinräumung für diese entsprechend.

 

  • 6.2 Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, ist der Kunde zu folgenden Handlungen nicht berechtigt: (i) die Software weiter- und/oder unterlizenzieren, zu verkaufen oder anderweitig Dritten zugänglich zu machen; (ii) die Software mit eigenem »Mehrwert« (»Value-Add«) zu verbinden, um eine kommerzielle Lösung herzustellen; (iii) die Software ganz oder teilweise zu kopieren, dekompilieren, disassemblieren, übersetzen oder rückentwickeln (Reverse Engineering) oder anderweitig der Software den Quellcode oder Algorithmen oder Verfahren zu entnehmen, außer wenn dies durch gesetzliche Bestimmungen zulässig ist (etwa § 69d UrhG), oder technische Beschränkungen in der Software zu umgehen; (iv) die Software zu ändern, anzupassen oder abgeleitete Werke von der Software zu erstellen; (v) Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen oder sonstige Schutzvermerke aus der Software zu entfernen; (vi) die Software in einer Weise zu nutzen, die gegen anwendbares Recht verstößt, insbesondere keine Informationen und Daten übermitteln, die rechtswidrig sind oder Schutzrechte Dritter verletzen, oder in einer Weise zu nutzen, die den Betrieb oder die Sicherheit der Software gefährdet, etwa die Integrität oder Sicherheit eines Netzwerks oder Systems beeinträchtigt oder verletzt, die Filter umgeht, oder die Viren oder Malwarecodes sendet.

 

  • 6.3 Für die Nutzungsrechte an Drittsystemen und Partner-Integrations gelten die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters.

 

 

7. Preise, Zahlungsmethoden und Zahlungsbedingungen

 

  • 7.1 Es gelten die mit dem Kunden individuell verhandelten Preise. Diese sind, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich der ggf. anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe zu verstehen.

 

  • 7.2 Alle Zahlungen sind jeweils mit Rechnungsstellung in voller Höhe im Voraus zur Zahlung fällig, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart ist.

 

  • 7.3 Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software oder gemäß Startzeitpunkt im Vertrag, sofern angegeben. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software erfolgen per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird das angegebene Bankkonto spätestens mit dem Tag der Fälligkeit belastet. Loxonet behält sich zudem das Recht vor, die Gültigkeit der angegebenen Bankverbindung zu überprüfen sowie die Adressangaben zu kontrollieren. Loxonet ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, die eingegebenen Kontoangaben als Zahlungsmittel abzulehnen. Die Rechnung wird dem Kunden von Loxonet per E-Mail zugesandt.

 

  • 7.4 Im Fall einer Rücklastschrift (insbesondere mangels erforderlicher Deckung des Kontos, wegen Erlöschen des Kontos, unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder falscher Eingabe der Kontodaten durch den Kunden) ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Ansprüche von Loxonet bleiben unberührt. Loxonet behält sich des Weiteren vor die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen.

 

  • 7.5 Sollte sich der Preis für die Nutzung der Software wegen Änderung des Leistungsumfangs (Ziffer 3.7) erhöhen, stellt Loxonet den Differenzbetrag zwischen der bereits geleisteten Vorauszahlung und dem geänderten Preis bis zum Ende des Abrechnungszeitraums bzw. des Vertrags, bspw. bei einem Jahresvertrag für die restliche Laufzeit des Vertrages, entweder sofort oder mit der folgenden Rechnung für den nächsten Abrechnungszeitraum monatsgenau in Rechnung. Sollte sich der Preis während des Abrechnungszeitraumes wegen Änderung des Leistungsumfangs verringern, so hat der Kunde keinen Anspruch auf (anteilige) Rückerstattung seiner bereits geleisteten Vorauszahlung.

 

  • 7.6 Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug und sofern auch nach Ablauf von einer Kalenderwoche nach Fälligkeit keine Zahlung geleistet wurde, so ist Loxonet berechtigt, den Zugang des Kunden zur Software unverzüglich zu sperren, ohne weitere Fristsetzung oder gesonderter vorheriger Ankündigung. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Vergütung zuzüglich etwaiger Verzugszinsen verpflichtet. Etwaige durch die Sperrung erlittene Schäden können nicht gegenüber Loxonet geltend gemacht werden. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Verzug (§§ 286 ff. BGB) bleiben unberührt.

 

  • 7.7 Loxonet behält sich das Recht vor die Einhaltung des vereinbarten Nutzungsumfangs selbstständig, durch geeignete Technologie im Portal, Stichprobenartig zu überprüfen.

 

 

8. Vertragsbeginn, Mindestlaufzeit und Kündigung

 

  • 8.1 Sobald der Kunde seine Zugangsdaten erhalten hat, beginnt ein kostenloser Testzeitraum (Ziffer 2.3). Nach Ablauf des Testzeitraums endet der Vertrag über die kostenlose Zurverfügungstellung der Software zu Testzwecken. Ein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Nutzungsvertrags erfolgt nicht. Vielmehr kann der Kunde nach Ende der Testphase entscheiden, ob er mit Loxonet einen Vertrag über die kostenpflichtige Nutzung der Software abschließen möchte.

 

  • 8.2 Die Mindestlaufzeit bei Verträgen über die kostenpflichtige Nutzung der Software beträgt drei Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Der Kunden kann den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Da Leistungszeiträume nicht monatsgenau starten, erfolgt nach Eingang der Kündigung noch die Abrechnung von drei Leistungszeiträumen, was somit drei Monaten entsprechen soll.

 

  • 8.3 Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software, die eine längere Laufzeit als die Mindestdauer aufweisen, verlängern sich nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit um die zuletzt vereinbarte Dauer, sofern der Kunde den Vertrag nicht unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der aktuellen Laufzeit gekündigt hat.

 

  • 8.4 Loxonet hat das Recht, Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraumes bzw. zum Ende der Laufzeit zu kündigen.

 

  • 8.5 Das Recht beider Vertragspartner zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  • 8.6 Jede Kündigung hat mindestens per Email an info@loxonet.com unter Angabe der Kundennummer zu erfolgen. Nach Ablauf des letzten Leistungszeitraums wird der Account des Kunden gesperrt.

 

  • 8.7 Nach Vertragsende löscht Loxonet die auf dem Server verbliebenen Kundendaten im Einklang mit den in der Auftragsverarbeitungsvereinbarung enthaltenen Bestimmung zur Löschung bzw. Rückgabe der Daten.

 

 

9. Gewährleistung; Höhere Gewalt

 

  • 9.1 Loxonet gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit die Spezifikation gemäß Leistungsbeschreibung sowie ggf. gemäß Vertrag erfüllt und bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt. Für die Beschaffenheit der Funktionalität der Software sind die Leistungsbeschreibung und ggf. der Vertrag maßgeblich. Eine darüberhinausgehende Beschaffenheit schuldet Loxonet nicht. 

    Loxonet leistet keine Gewähr dafür, dass die Software für die Geschäftsabläufe des Kunden geeignet ist. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, sich im Rahmen des Testzeitraums von der Eignung der Software für seine Anwendungszwecke zu überzeugen.

 

  • 9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Loxonet über auftretende Leistungsstörungen (Mängel der Leistungen, fehlende Verfügbarkeit) unverzüglich per Email an info@loxonet.com unter Angabe der Kundennummer zu informieren. Die Mitteilung muss eine nachvollziehbare, detaillierte Beschreibung der aufgetretenen Leistungsstörung enthalten. Der Kunde wird Loxonet bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Auftretende Mängel der Software wird Loxonet in angemessener Zeit beseitigen. Loxonet ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten (workarounds) aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassung an der Loxonet Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

 

  • 9.3 Auf Mängel oder sonstige Abweichungen von den Anforderungen an die Beschaffenheit, die während des Testzeitraums bereits bekannt oder vorhanden waren, aber gegenüber Loxonet nicht vor Abschluss eines Vertrags über die kostenpflichtige Nutzung der Software angezeigt wurden, kann sich der Kunde nicht berufen.

 

  • 9.4 Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, außer bei arglistigem Verschweigen des Mangels durch Loxonet.

 

  • 9.5 Störungen, die aufgrund von (i) unsachgemäßer oder vertrags- oder rechtswidriger Nutzung oder Modifizierung der Software; (ii) unterlassener Installation von Updates; (iii) kundenseitiger Schadsoftware oder Viren; (iv) Software oder Hardware Dritter bzw. Nichtwartung derselben in der Verantwortung des Kunden; oder (v) durch Add-Ons entstanden sind, stellen keinen Mangel dar.

 

  • 9.6 Loxonet ist nicht verantwortlich für einen Verzug oder die Nichterfüllung einer Verpflichtung nach dieser Vereinbarung aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die nach dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung entstehen und die außerhalb seiner angemessenen Kontrollierbarkeit liegen, wie Streiks, Blockaden, Krieg, Terrorismus, Aufstände, Naturkatastrophen und Epidemien (»Höhere Gewalt«), wenn Loxonet nicht in der Lage ist, die Höhere Gewalt zu angemessenen Kosten zu verhindern oder zu beseitigen. In diesem Fall werden die Parteien für die Dauer der Höheren Gewalt einschließlich einer angemessenen Anlaufphase von ihren gegenseitigen Leistungspflichten hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils frei. Verbindliche Termine verschieben sich entsprechend.

 

 

10. Schutzrechte Dritter; Freistellung

 

  • 10.1 Freistellung: Schutzrechte Dritter in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten im Staat des Lieferortes (Standort) zustehen. Loxonet wird den Kunden von allen Ansprüchen Dritter wegen von ihr zu vertretender Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der vertragsgemäßen Nutzung der Software freistellen sowie die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung ersetzen. Der Kunde wird hierbei (i) Loxonet unverzüglich über jeden relevanten Anspruch nach Ziffer 10.1 in Kenntnis setzen, (ii) ohne vorherige Zustimmung von Loxonet keine Haftung anerkennen und keinen Versuch zur Beilegung des Anspruchs unternehmen, (iii) angemessen und auf eigene Kosten mit Loxonet an der Abwehr und Beilegung des Anspruchs mitwirken und (iv) Loxonet die alleinige Befugnis zur Abwehr und Beilegung des Anspruchs einräumen.

 

  • 10.2 Ausnahmen: Loxonet haftet nicht für Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzungen aufgrund oder infolge von (i) unbefugter Benutzung, Reproduktion oder Verbreitung der Software; (ii) Modifikation der Software ohne Zustimmung von Loxonet; (iii) Nutzung der Software zusammen mit anderen Systemkomponenten, die nicht von Loxonet bereitgestellt oder als geeignete Systemumgebung freigegeben sind; (iv) Nutzung einer älteren Version der Software, sofern die Nutzung des Updates den Anspruch vermieden hätte und das Update kostenlos zur Verfügung gestellt wurde; oder (v) Verknüpfung mit Komponenten von Dritten, sofern ursächlich für die Schutzrechtsverletzung. Loxonet haftet schließlich dann nicht, wenn eine angebliche Verletzung eines Rechts eines Dritten mit der fortgesetzten Nutzung der Software durch den Kunden, nachdem er eine Mitteilung über die angebliche oder tatsächliche Rechtsverletzung erhalten hatte, begründet wird.

 

  • 10.3 Bei der Abwehr und Beilegung des Anspruchs nach Ziffer 10.1 kann Loxonet nach alleinigem Ermessen, sofern dies die vertraglich vereinbarten Funktionen der Software nicht wesentlich beeinträchtigt, dem Kunden eine Lizenz zur weiteren Nutzung verschaffen, oder die Software mit im Wesentlichen ähnlicher Funktionalität ändern, um sicherzustellen, dass es zu keiner weiteren Verletzung kommt. Falls die Änderung der Software nicht möglich ist, wird Loxonet den Vertrag mit dem Kunden rückgängig machen und dem Kunden die bereits bezahlte Vergütung anteilig erstatten.

 

  • 10.4 Der Kunde sichert zu, dass die auf dem Server von Loxonet abgelegten Inhalte und Daten sowie ihre Nutzung und Bereitstellung durch Loxonet nicht gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Der Kunde wird Loxonet von Ansprüchen, die Dritte aufgrund eines Verstoßes gegen diese Ziffer geltend machen, auf erstes Anfordern freistellen.

 

 

11. Haftung

 

  • 11.1 Loxonet haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von Organen und leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen.

 

  • 11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Loxonet vorbehaltlich Ziffer 11.1 nur bei entgeltlicher Leistungserbringung, sofern Vertragspflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (sog. Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung von Loxonet auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Parteien sind sich einig, dass der vorhersehbare vertragstypische Schaden, je nach Verhandlung, maximal der hälftigen Jahresvergütung für die Loxonet Software entspricht.

 

  • 11.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich von Loxonet übernommener Garantien.

 

  • 11.4 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für Ansprüche gegen leitende Angestellte, Mitarbeiter, sonstige Erfüllungsgehilfen oder Unterauftragnehmer von Loxonet.

 

  • 11.5 Die Haftung für sonstige mittelbare oder Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist hierbei ausgeschlossen. Ein Mitverschulden des Kunden ist auf die Höhe eines etwaigen Schadensersatzanspruches anzurechnen.

 

 

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

 

  • 12.1 Für die Einhaltung aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insb. DSGVO, BDSG) im Hinblick auf die in der Software verarbeiteten personenbezogenen Daten ist allein der Kunde verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO). Loxonet verarbeitet die vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten (z.B. Daten von Mitarbeitern des Kunden) insoweit als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Nr. 8 DSGVO). Die Parteien schließen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen eine den Anforderungen des Art. 28 DSGVO genügende Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab.

 

  • 12.2 „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, einschließlich Object Codes, Dokumentationen und sonstige Unterlagen, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how. Die Parteien verpflichten sich, Vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt und unbedingt geheim zu halten und durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind solche Vertraulichen Informationen, a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

 

  • 12.3 Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

 

 

13. Änderungsvorbehalte

 

  • 13.1 Loxonet ist berechtigt, diese AGB wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Loxonet wird den Kunden über die Änderungen oder Ergänzungen mit angemessener Frist vor ihrem Wirksamwerden informieren. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens den Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch muss per Email an info@loxonet.com unter Angabe der Kundennummer erfolgen. Loxonet  wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Vertragsbedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Loxonet behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat binnen 4 Wochen nach Widerspruch des Kundens zu kündigen.

 

  • 13.2 Loxonet behält sich insbesondere vor, die Bereitstellung von zusätzlichen Funktionalitäten oder Integrationen einzuschränken oder zu beenden, wenn die technischen Partner der zusätzlichen Funktionalitäten bzw. die Anbieter der Drittsysteme ihre Leistungen oder Leistungsbedingungen wesentlich einschränken oder ändern und Loxonet eine weitere Bereitstellung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, z.B. weil der Mehraufwand durch Loxonet unverhältnismäßig groß ist. Bei jährlicher Abrechnung erhält der Kunde in diesem Fall eine angemessene anteilige Erstattung im Voraus gezahlter Gebühren, sofern die zusätzliche Funktionalität oder Integration gesondert abgerechnet wurde. Führt die Einschränkung oder Beendigung von zusätzlichen Funktionalitäten dazu, dass dem Kunden die fortgesetzte Nutzung der Software nicht zumutbar erscheint, so ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat binnen 4 Wochen zu kündigen.

 

  • 13.3 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.

 

 

14. Schlussbestimmungen

 

  • 14.1 Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Loxonet ganz oder teilweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem am nächsten kommt, was die Parteien bei Vertragsschluss im wirtschaftlichen Sinne gewollt haben.

 

  • 14.2 Für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Loxonet gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des Übereinkommens der Verein-ten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

 

  • 14.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung herrührenden Ansprüche ist der Sitz von Loxonet. Loxonet ist auch zur Klageerhebung am Sitz des Kunden sowie an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand berechtigt.

 

 

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